Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel 6 im Landkreis Ansbach
1952607
Dokumentennummer | 126733-2023 |
Beschreibung | i) Der Landkreis Ansbach beabsichtigt als zuständige Behörde iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels (im Folgenden: "LB") 6. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt II.2.7) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden derzeitigen VGN- Linien des LB 6: Los 1: VGN-Linien: 827 Dinkelsbühl – Langfurth – Ehingen – Burk – Wieseth – Bechhofen 874 Dinkelsbühl – Dürrwangen – Dentlein a. F. – Burk – Bechhofen 875 Dinkelsbühl – Hopfengarten – Dürrwangen – Dorfkemmathen – Untermichelbach– Botzenweiler – Dinkelsbühl 877 Weiltingen – Mönchsroth – Wilburgstetten – Dinkelsbühl Los 2: VGN-Linien: 741 Bechhofen – Arberg – Ornbau – Mörsach – Gunzenhausen 825 Wassertrüdingen – Gerolfingen – Frankenhofen – Dinkelsbühl 826 Wassertrüdingen – Obermögersheim – Unterschwaningen – Arberg – Röttenbach – Bechhofen 829 Wassertrüdingen – Ehingen – Burk – Bechhofen Das ergänzende Dokument (vgl. VI.1 C) enthält eine detaillierte Übersicht mit der Nennung der jeweiligen Bedienungsstrecken. Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von dem LB 6 abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den NVP in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen. ii) [Fortsetzung von Ziffer VI.1 ]: D) Voraussetzungen für die Entbindung von der Betriebspflicht für eigenwirtschaftlich genehmigte Verkehre Eine Entbindung von der Betriebspflicht kommt des Weiteren gemäß § 21 IV S. 2 PBefG nur für die Gesamtleistung in Betracht (keine Teilentbindung). Soweit ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer Umstände eine Entbindung von der gesamten Betriebspflicht angezeigt ist, kommt diese nach Auffassung des Landkreises Anbach als zuständiger Behörde/Aufgabenträger nur mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf in Frage, der erforderlich ist, um eine lückenlose Weiterbedienung sicherzustellen. Dies sind mindestens 24 Monate. Hierzu sind deshalb im ausreichenden Maße Rückstellungen zu bilden, falls trotzdem ausnahmsweise eine Entbindung von der Betriebspflicht notwendig wird. |
Auftraggeber | Landkreis Ansbach |
Ansprechpartner | Kontaktperson: Landratsamt Ansbach, Sachgebiet 24 - ÖPNV, Kostenfreiheit Schulweg, Herr Hausner Straße: Crailsheimstraße 1 PLZ: 91522 Ort: Ansbach Telefon: +49 9814682400 Email: oepnv@landratsamt-ansbach.de |
Bekanntmachungsart | Other |
Formular | Bekanntmachung über zusätzliche Informationen, Informationen über nichtabgeschlossene Verfahren oder Berichtigung |
Auftragsart | Dienstleistungsauftrag |
Veröffentlicht | 01.03.2023 |
Erscheinungsende | 03.06.2023 12:00 |
NUTS-Code | |
CPV-Code | 60112000 |
Link | http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:126733-2023:TEXT:DE:HTML |
Quelle | Amtsblatt EU |