Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel 6 im Landkreis Ansbach


 
Dokumentennummer126733-2023
Beschreibungi) Der Landkreis Ansbach beabsichtigt als zuständige Behörde iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels (im Folgenden: "LB") 6. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt II.2.7) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden derzeitigen VGN- Linien des LB 6:

Los 1:

VGN-Linien:

827 Dinkelsbühl – Langfurth – Ehingen – Burk – Wieseth – Bechhofen

874 Dinkelsbühl – Dürrwangen – Dentlein a. F. – Burk – Bechhofen

875 Dinkelsbühl – Hopfengarten – Dürrwangen – Dorfkemmathen – Untermichelbach– Botzenweiler – Dinkelsbühl

877 Weiltingen – Mönchsroth – Wilburgstetten – Dinkelsbühl

Los 2:

VGN-Linien:

741 Bechhofen – Arberg – Ornbau – Mörsach – Gunzenhausen

825 Wassertrüdingen – Gerolfingen – Frankenhofen – Dinkelsbühl

826 Wassertrüdingen – Obermögersheim – Unterschwaningen – Arberg – Röttenbach – Bechhofen

829 Wassertrüdingen – Ehingen – Burk – Bechhofen

Das ergänzende Dokument (vgl. VI.1 C) enthält eine detaillierte Übersicht mit der Nennung der jeweiligen Bedienungsstrecken. Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von dem LB 6 abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden.

Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den NVP in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach.

Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.

ii) [Fortsetzung von Ziffer VI.1 ]:

D) Voraussetzungen für die Entbindung von der Betriebspflicht für eigenwirtschaftlich genehmigte Verkehre

Eine Entbindung von der Betriebspflicht kommt des Weiteren gemäß § 21 IV S. 2 PBefG nur für die Gesamtleistung in Betracht (keine Teilentbindung). Soweit ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer Umstände eine Entbindung von der gesamten Betriebspflicht angezeigt ist, kommt diese nach Auffassung des Landkreises Anbach als zuständiger Behörde/Aufgabenträger nur mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf in Frage, der erforderlich ist, um eine lückenlose Weiterbedienung sicherzustellen. Dies sind mindestens 24 Monate. Hierzu sind deshalb im ausreichenden Maße Rückstellungen zu bilden, falls trotzdem ausnahmsweise eine Entbindung von der Betriebspflicht notwendig wird.

AuftraggeberLandkreis Ansbach
AnsprechpartnerKontaktperson: Landratsamt Ansbach, Sachgebiet 24 - ÖPNV, Kostenfreiheit Schulweg, Herr Hausner
Straße: Crailsheimstraße 1
PLZ: 91522
Ort: Ansbach
Telefon: +49 9814682400
Email: oepnv@landratsamt-ansbach.de
BekanntmachungsartOther
FormularBekanntmachung über zusätzliche Informationen, Informationen über nichtabgeschlossene Verfahren oder Berichtigung
AuftragsartDienstleistungsauftrag
 
 
Veröffentlicht01.03.2023
Erscheinungsende03.06.2023 12:00
 
 
NUTS-Code
CPV-Code60112000
Linkhttp://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:126733-2023:TEXT:DE:HTML
QuelleAmtsblatt EU
 
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