Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sog. „open-house-Modells“ innerhalb des Zeitraums vom 28.11.2018 bis 31.12.2020 für Arzneimittel zur Wirkstoffkombination Ezeti


 
Dokumentennummer571755-2018
BeschreibungGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zur Wirkstoffkombination Ezetimib/Simvastatin (ATC nach WHO: C10BA02) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens der Abschluss zu einer Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere von der Nachfrage der Versicherten, der Entwicklung der Zahl der Versicherten, von dem Verordnungsverhalten der Vertragsärzte und dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig. Die Auftraggeberin garantiert keine Mindestabnahmemengen.

Der Abschluss der Vereinbarung kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.

Interessierte pharmazeutische Unternehmen können über die unter I.1) genannte E-Mail-Adresse die Teilnahmeunterlagen (Rabattvereinbarung und das unter III.2.1) genannte Formular) anfordern.

Vereinbarungen im Rahmen dieses Modells werden im Zeitraum vom 28.11.2018 bis 31.12.2020 geschlossen. Interessenten haben die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Rabattvereinbarung) erstmals bis zum 27.11.2018, danach bis zum 15. eines Monats bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK PLUS an. Fällt der 15. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonn-oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 27.11.2018 bzw. 15. eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 15. des darauffolgenden Monats berücksichtigt.

Teilnahmeunterlagen können erstmals bis zum 27.11.2018 eingereicht werden.

Die Rabattvereinbarung tritt mit Unterzeichnung der AOK PLUS in Kraft. Die Unterzeichnung bei erstmaliger Einreichung bis zum 27.11.2018 erfolgt bis zur 49. Kalenderwoche 2018. Nach dem 27.11.2018 eingereichte Rabattvereinbarungen werden bis zum Ablauf des Monats, in dem die Teilnahmeunterlagen bei der AOK PLUS eingegangen sein müssen, von der AOK PLUS unterzeichnet.

Organisatorisch ist ein Vorlauf von ca. einem halben Monat seitens der AOK PLUS notwendig, um die Meldungen der Rabattvereinbarung vorzunehmen. Die initiale Kennzeichnung der Rabattarzneimittel in der Apothekensoftware erfolgt ab dem zweiten Monat, der auf die Eingangsfrist der Teilnahmeunterlagen folgt. Bei Änderungen bzw. Neufestsetzungen der Fristen für die Stichtagsmeldungen im bundesweiten AOK-Vertragsmeldeportal DatRabatt kann dieser Zeitpunkt variieren.

Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und dies durch ihre Unterschrift auf den angeforderten Unterlagen bestätigen, wird eine Rabattvereinbarung abgeschlossen.

Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2020, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Die AOK PLUS behält sich vor, das open-house-Verfahren insbesondere im Falle des Abschlusses von exklusiven Rabattvereinbarungen vorzeitig zu beenden. In diesem Fall enden die bereits geschlossenen Verträge nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der AOK PLUS nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel acht bis zwölf Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner im open-house-Modell werden gebeten, sich diesbezüglich regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren.

Hinweis: bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

AuftraggeberAOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
AnsprechpartnerKontaktperson: Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
Straße: Augustinerstraße 38
PLZ: 99084
Ort: Erfurt
Telefon:
Email: vergabestelle@plus.aok.de
BekanntmachungsartOffenes Verfahren
FormularBekanntmachung über vergebene Aufträge
AuftragsartLieferauftrag
 
 
Veröffentlicht22.12.2018
Erscheinungsende23.03.2019 12:00
 
 
NUTS-Code
CPV-Code33600000
Linkhttp://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:571755-2018:TEXT:DE:HTML
QuelleAmtsblatt EU
 
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