Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sog. „open-house-Modells“ innerhalb des Zeitraums vom 21.8.2018 bis 30.9.2020 für die unter II.1.5) im Einzelnen aufgeführten Röntgenkontrastmittel (ATC


 
Dokumentennummer316503-2018
BeschreibungGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen für die nachfolgend aufgeführten Röntgenkontrastmittel (ATC-Code nach WHO: V08) im Rahmen eines sog. „open-house-Modells“ innerhalb des Zeitraums vom 21.8.2018 bis 30.9.2020.

Es werden zu folgenden Röntgenkontrastmittel Rabattverträge geschlossen:

Los Wirkstoff

1 Amidotrizoesäure (ATC nach WHO: V08AA01);

2 Ioxitalaminsäure (ATC nach WHO: V08AA05);

3 Iohexol (ATC nach WHO: V08AB02);

4 Iopamidol (ATC nach WHO: V08AB04);

5 Iopromid (ATC nach WHO: V08AB05);

6 Ioversol (ATC nach WHO: V08AB07);

7 Iodixanol (ATC nach WHO: V08AB09);

8 Iomeprol (ATC nach WHO: V08AB10);

9 Iobitridol (ATC nach WHO: V08AB11);

10 Ethylester iodierter Fettsäuren (ATC nach WHO: V08AD01);

11 Bariumsulfat mit Suspensionsmittel (ATC nach WHO: V08BA01);

12 Gadopentetsäure (ATC nach WHO: V08CA01);

13 Gadotersäure (ATC nach WHO: V08CA02);

14 Gadodiamid (ATC nach WHO: V08CA03);

15 Gadoteridol (ATC nach WHO: V08CA04);

16 Gadobensäure (ATC nach WHO: V08CA08);

17 Gadobutrol (ATC nach WHO: V08CA09);

19 Humanalbumin-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA01);

18 Gadoxetsäure (ATC nach WHO: V08CA10);

20 Phospholipid-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA04);

21 Schwefelhexafluorid (ATC nach WHO: V08DA05).

Die Rabattgewährung erfolgt abweichend vom Beginn der Vertragslaufzeit frühestens ab 1.10.2018.

Das Vertragsangebot richtet sich an pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG, Großhändler gem. §§ 4 Abs. 22 und § 52a AMG sowie öffentliche Apotheken.

Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens. Das bedeutet, dass individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte nicht geführt werden, für alle Vertragsabschlüsse gelten mit Ausnahme des individuellen Vertragsbeginns einheitliche Vertragskonditionen sowie ein einheitliches Zugangsverfahren. Die AOK PLUS sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.

Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere von der Nachfrage der Versicherten, der Entwicklung der Zahl der Versicherten, von dem Verordnungsverhalten der Vertragsärzte und dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig. Die Auftraggeberin garantiert keine Mindestabnahmemengen.

Während des Zeitraumes vom 21.8.2018 bis 30.9.2020 können interessierte Auftragnehmer Rabattvereinbarungen schließen.

Die Rabattvereinbarungen und das „open-house-Verfahren“ enden unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses spätestens mit Ablauf des 30.9.2020.

Unabhängig davon werden Rabattvereinbarungen und das „open-house-Verfahren“ bereits insoweit vor dem 30.9.2020 beendet, wie in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern Exklusivvereinbarungen zu den unter II.1.1) genannten Wirkstoffen in Kraft treten.

Den Erfahrungen der AOK PLUS nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis zwölf Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im TED – Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im TED - Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren.

Interessierte Auftragnehmer können die Teilnahmeunterlagen sowie die Rabattvereinbarung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle unter Angabe von Los und Wirkstoff per E-Mail anfordern.

Voraussetzung für den Abschluss einer Rabattvereinbarung ist, dass der interessierte Auftragnehmer alle Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie 2 Exemplare der Rabattvereinbarung inklusive aller Anlagen) vollständig ausgefüllt, unterschrieben, datiert und mit dem Unternehmensstempel versehen fristgerecht vorlegt. Mit jedem Auftragnehmer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rabattvereinbarung abgeschlossen.

Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auf postalischem Weg bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle, erstmals bis zum 20.8.2018 und anschließend bis zum jeweils 15. eines Monats (Eingangsfrist), einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle an.

Fällt der 15. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 15. eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 15. des darauffolgenden Monats berücksichtigt.

Die jeweilige Rabattvereinbarung tritt mit Unterzeichnung der AOK PLUS in Kraft. Die Unterzeichnung erfolgt bis zum Ablauf des Monats, in dem die Teilnahmeunterlagen bei der AOK PLUS eingegangen sein müssen.

Für die Veröffentlichung der rabattierten Kontrastmittel wird das AOK-Gesundheitspartnerportal (www.aok-gesundheitspartner.de) genutzt. Die AOK PLUS stellt die Veröffentlichung zum Monatsersten nach Unterzeichnung der Rabattvereinbarung durch die AOK PLUS sicher. Die erstmalige Veröffentlichung erfolgt zum 1. Oktober 2018.

Bei Unklarheiten und Fragen zur Rabattvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an die in unter I.1) genannte Kontaktstelle. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Auftragnehmern zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind.

Hinweis: bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

AuftraggeberAOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
AnsprechpartnerKontaktperson: Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
Straße: Augustinerstraße 38
PLZ: 99084
Ort: Erfurt
Telefon:
Email: vergabestelle@plus.aok.de
BekanntmachungsartOffenes Verfahren
FormularAuftragsbekanntmachung
AuftragsartLieferauftrag
 
 
Veröffentlicht20.07.2018
Erscheinungsende30.09.2020 00:00
 
 
NUTS-Code
CPV-Code33600000
Linkhttp://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:316503-2018:TEXT:DE:HTML
QuelleAmtsblatt EU
 
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