A 30-16 Korrosionssanierung 2-Systemfahrzeuge.


 
Dokumentennummer397276-2017
BeschreibungDurchführung von Korrosionssanierungen an 20 Fahrzeugen.

Folgende Bereiche müssen unter anderem je Fahrzeug saniert werden:

1. Wagenkasten:

a. Einstiegsbereiche,

b. Untergestelle,

c. Dachvouten,

d. Seitenwände.

2. Fußböden im Fahrgastraum.

3. Scheibenaustausch.

4. Neulackierung.

Folgende weitere Sanierungsbereiche können anfallen:

1. Quer- und Längsträger,

2. Türsäulen.

Die Nutzungsdauer der sanierten Fahrzeuge nach der Wiederinbetriebnahme ist für weitere 15 Jahre vorgesehen. Für diesen Zeitraum muss der Einsatz der Fahrzeuge, ohne weitere Instandsetzungen im Hinblick auf die sanierten Bereiche, möglich sein. Es sind nur korrosionsarme und witterungsbeständige Werkstoffe für die Sanierung am Wagenkasten (Rohbau) zu verwenden.

Die Fahrzeuge müssen einzeln nacheinander saniert werden. Die Bearbeitungszeit pro Fahrzeug muss innerhalb von ca. 12 Wochen liegen.

Der Auftragnehmer organisiert, versichert und finanziert die Überführung der betreffenden 2-Systemfahrzeuge ab Werk Auftraggeber über die Schiene zum Sanierungsort und wieder zurück. Die statische und dynamische Endkontrolle, inkl. Bremsfahrten, muss beim Auftragnehmer erfolgen. Unter 750V und 15kV ist jeweils eine Probefahrt durchzuführen. Unter 750 V müssen bei allen Bremsarten (5 verschiede Bremsarten) je 2 Bremsungen aus 30/50/70 km/h durchgeführt werden.

Der Auftragnehmer muss für jedes Fahrzeug die erforderlichen Dokumentationen zu den angegebenen Terminen in deutscher Sprache (Dokumentationssprache) verfassen.

AuftraggeberAlbtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH
AnsprechpartnerKontaktperson: Herrn Berg
Straße: Tullastr. 71
PLZ: 76131
Ort: Karlsruhe
Telefon: +49 721/6107-5701
Email: daniel.berg@avg.karlsruhe.de
BekanntmachungsartVerhandlungsverfahren
FormularBekanntmachung über vergebene Aufträge
AuftragsartDienstleistungsauftrag
 
 
Veröffentlicht07.10.2017
Erscheinungsende13.01.2018 12:00
 
 
NUTS-Code
CPV-Code50224000
Linkhttp://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:397276-2017:TEXT:DE:HTML
QuelleAmtsblatt EU
 
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