Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sog. „open-house-Modells“ innerhalb des Zeitraums vom 18.9.2017 bis 31.10.2019 für Arzneimittel zum Wirkstoff Imatinib (ATC-Cod


 
Dokumentennummer384021-2017
BeschreibungGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zum Wirkstoff Imatinib (ATC-Code nach WHO: L01XE01), beschränkt auf die patentfreien Indikationen, im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Vertragsgegenstand sind die folgenden patentfreien Indikationen:

a.Erwachsene und Kinder mit neu diagnostizierter Philadelphia- Chromosom (bcr-abl)-positiver (Ph+) chronischer myeloischer Leukämie (CML), für die eine Knochenmarktransplantation als Erstbehandlungsmöglichkeit nicht in Betracht gezogen wird.

b.Erwachsene und Kinder mit Ph+-CML in der chronischen Phase nach Versagen einer Interferon- Alpha-Therapie, in der akzelerierten Phase oder in der Blastenkrise.

c.Erwachsene und Kinder mit neu diagnostizierter Philadelphia-Chromosom-positiver akuter lymphatischer Leukämie(Ph+ ALL) in Kombination mit einer Chemotherapie.

d.Erwachsene mit rezidivierter oder refraktärer Ph+ ALL als Monotherapie.

e.Erwachsene mit myelodysplastischen/myeloproliferativen Erkrankungen (MDS/MPD) in Verbindung mit Genumlagerungen des PDGF-Rezeptors (platelet-derived growth factor).

f.Erwachsene mit fortgeschrittenem hypereosinophilen Syndrom (HES) und/oder chronischer eosinophiler Leukämie (CEL) mit FIP1L1-PDGFRα- Umlagerung.

g.Zur Behandlung Erwachsener mit nicht resezierbarem Dermatofibrosarcoma protuberans (DFSP) und Erwachsener mit rezidivierendem und/oder metastasiertem DFSP, die für eine chirurgische Behandlung nicht in Frage kommen.

Folgende, patentgeschützte Indikationsbereiche sind durch diese Rabattvereinbarung für Imatinib-Präparate nicht umfasst:

a.Zur Behandlung c-Kit-(CD 117)-positiver nicht resezierbarer und/oder metastasierter maligner gastrointestinaler Stromatumoren (GIST) bei Erwachsenen

b. Zur adjuvanten Behandlung Erwachsener mit signifkantem Risiko eines Rezidivs nach Resektion c-Kit-(CD 117)-positiver GIST. Patienten mit einem niedrigen oder sehr niedrigen Rezidivrisiko sollten keine adjuvante Behandlung erhalten.

Die AOK PLUS wird bei erfolgreichen Rabattvertragsabschlüssen relevante Ärzte sowie deren Kassenärztlichen Vereinigungen über den bestehenden Patentschutz bei Verordnung des Wirkstoffs Imatinib für die Behandlung von gastrointestinalen Stromatumoren informieren und in diesen Fällen die Verordnung des Arzneimittels Glivec® empfehlen. Gleichwohl wird zu den bestehenden generischen Substitutionsalternativen im Zusammenhang mit den Rabattvereinbarungen, bei Verordnung von Imatinib-Arzneimitteln für alle weiteren Indikationen, informiert. Als Zeitpunkt für diese Information wählt die AOK PLUS ein 12-Monats Intervall, beginnend mit der erstmaligen Rabattkennzeichnung eines Imatinib-Arzneimittels in der Großen Deutschen Spezialitätentaxe.

Allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens der Abschluss zu einer Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere von der Nachfrage der Versicherten, der Entwicklung der Zahl der Versicherten, von dem Verordnungsverhalten der Vertragsärzte und dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig. Die Auftraggeberin garantiert keine Mindestabnahmemengen.

Der Abschluss der Vereinbarung kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.

Interessierte pharmazeutische Unternehmen können über die unter I.1) genannte E-Mailadresse die Teilnahmeunterlagen (Rabattvereinbarung und das unter III.2.1) genannte Formular) anfordern.

Vereinbarungen im Rahmen dieses Modells werden im Zeitraum vom 18.9.2017 bis 31.10.2019 geschlossen. Interessenten haben die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Rabattvereinbarung) erstmals bis zum 15.09.2017, danach bis zum 15. eines Monats bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK PLUS an. Fällt der 15. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonn-oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Rabattvereinbarung tritt mit Unterzeichnung durch die AOK PLUS in Kraft. Die Unterzeichnung erfolgt bis zum Ablauf des Monats, in dem die Teilnahmeunterlagen bei der AOK PLUS eingegangen sind. Bei späterem Eingang (nach dem 15.9.2017 bzw. nach dem 15. eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 15. des darauffolgenden Monats berücksichtigt.

Teilnahmeunterlagen können erstmals zum 15.9.2017 eingereicht werden.

Organisatorisch ist ein Vorlauf von ca. einem halben Monat seitens der AOK PLUS notwendig, um die Meldungen der Rabattvereinbarung vorzunehmen. Die initiale Kennzeichnung der Rabattarzneimittel in der Apothekensoftware erfolgt ab dem zweiten Monat, der auf die Eingangsfrist der Teilnahmeunterlagen folgt. Bei Änderungen bzw. Neufestsetzungen der Fristen für die Stichtagsmeldungen im bundesweiten AOK-Vertragsmeldeportal DatRabatt kann dieser Zeitpunkt variieren.

Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und dies durch ihre Unterschrift auf den angeforderten Unterlagen bestätigen, wird eine Rabattvereinbarung abgeschlossen.

Der Vertrag endet spätestens am 31.10.2019, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Die AOK PLUS behält sich vor, das open-house-Verfahren insbesondere im Falle des Abschlusses von exklusiven Rabattvereinbarungen vorzeitig zu beenden. In diesem Fall enden die bereits geschlossenen Verträge nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der AOK PLUS nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel acht bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner im open-house-Modell werden gebeten, sich diesbezüglich regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren.

Hinweis: bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

AuftraggeberAOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
AnsprechpartnerKontaktperson: Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
Straße: Augustinerstraße 38
PLZ: 99084
Ort: Erfurt
Telefon:
Email: vergabestelle@plus.aok.de
BekanntmachungsartOffenes Verfahren
FormularBekanntmachung über vergebene Aufträge
AuftragsartLieferauftrag
 
 
Veröffentlicht29.09.2017
Erscheinungsende30.12.2017 12:00
 
 
NUTS-Code
CPV-Code33600000
Linkhttp://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:384021-2017:TEXT:DE:HTML
QuelleAmtsblatt EU
 
Diese Webseite nutzt Cookies, um bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Details finden Sie hier.