Beistellung von Betreuungspersonal in Pflichtschulen der Stadt Graz.


 
Dokumentennummer308832-2017
Beschreibung

Gem. § 35a des Steiermärkischen Pflichtschulerhaltungsgesetzes 2004 (StPEG 2004) hat der jeweilige Schulerhalter, in diesem Fall die Stadt Graz als Auftraggeberin, für die bedarfsgerechte Beistellung des Betreuungspersonals für pflegerisch-helfende Tätigkeiten für Kinder mit einem körperlichen Betreuungsbedarf im Rahmen des Unterrichtes und der Tagesbetreuung zu sorgen. Über den Bedarf und das Ausmaß des Einsatzes von Betreuungspersonal entscheidet die Stadt Graz als Bezirksverwaltungsbehörde auf Grund eines schul- oder amtsärztlichen Gutachtens unter Mitwirkung des Zentrums für Inklusiv- und Sonderpädagogik.



AuftraggeberLandeshauptstadt Graz, Abteilung für Bildung und Integration
AnsprechpartnerKontaktperson: Abteilung für Bildung und Integration, Geschäftsbereich Städt. Schulen, Fr. Lydia Pavlicek
Straße: Keesgasse 6
PLZ: 8011
Ort: Graz
Telefon: +43 3168727450
Email: lydia.pavlicek@stadt.graz.at
BekanntmachungsartOffenes Verfahren
FormularBekanntmachung über vergebene Aufträge
AuftragsartDienstleistungsauftrag
 
 
Veröffentlicht05.08.2017
Erscheinungsende11.11.2017 12:00
 
 
NUTS-CodeAT221
CPV-Code75200000
Linkhttp://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:308832-2017:TEXT:DE:HTML
QuelleAmtsblatt EU
 
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