Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Pankreatin (ATC-Code A09AA02) innerhalb des Zeitraums vom 1.5.2016 bis zum 30.4.2018 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Mo


 
Dokumentennummer295879-2017
BeschreibungZu dem Wirkstoff Pankreatin bietet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens

nach den Regularien des 4. Teils des GWB allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich, individuelle Verhandlungen werden grundsätzlich nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal vierundzwanzig Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 1.5.2016. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2018, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der

Vertragslaufzeit die nicht exklusiven open-house-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die open-house-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter I.1) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Verträge zu dem Wirkstoff Pankreatin (ATC-Code A09AA02) werden erstmalig mit Wirkung zum 1.5.2016 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 31.3.2016 bei der in den Vertragsunterlagen genannten Adresse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland an. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich Anlage 1 spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.4. bei Vertragsstart 1.6.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

AuftraggeberVergabestelle der AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
AnsprechpartnerKontaktperson: Natascha Bauer
Straße: Postfach 2960
PLZ: 67617
Ort: Kaiserslautern
Telefon: +49 6313637217
Email: vergabestelle@rps.aok.de
BekanntmachungsartOffenes Verfahren
FormularBekanntmachung über vergebene Aufträge
AuftragsartLieferauftrag
 
 
Veröffentlicht28.07.2017
Erscheinungsende28.10.2017 12:00
 
 
NUTS-Code
CPV-Code33600000
Linkhttp://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:295879-2017:TEXT:DE:HTML
QuelleAmtsblatt EU
 
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